Golfclub Wümme

Spielfreude auf 27 Bahnen

Die Anlage

Die 27 Bahnen umfassende Golfanlage in Meisterschafts-Qualität bietet sportlich ambitionierten Golfern durch seine anspruchsvolle Gestaltung viele Herausforderungen. Aber auch Einsteiger können den Platz problemlos meistern. Eingebettet in die reizvoll ruhige Landschaft am Nordrand der Lüneburger Heide mit kleinen Heideflächen, romantischen Waldstücken, feinen Knicks und verwunschenen Teichen - so entdecken Sie die Anlage des Golf Club Wümme e. V. immer wieder neu in absoluter Ruhe und Harmonie mit der Natur. Die großzügigen Übungsanlagen und das Club Restaurant runden das Angebot ab.

Die Plätze

A und B Course (je Par 36)

Alter Baumbestand und großzügige Fairways in leicht hügeliger Landschaft machen das Golfspielen zu einem besonderen Vergnügen. Vereinzelte, aber übersichtliche Wasserhindernisse bieten darüber hinaus eine gewisse Herausforderung.

 

C- Course ( Par 37)

Die 9 Bahnen des C- Course bieten einen besonderen landschaftlichen Reiz:Eine einzigartige Hochmoor-Kultur mit spannenden Wasserlandschaften und spieltechnisch anspruchsvollen Wasserhindernissen machen das spielen auf dem C- Course zu einem unvergesslichen Erlebnis. Die weitgehend erhaltene natürliche Moorlandschaft bietet Fauna und Flora einen breiten Entfaltungsraum.

Die Übungsanlagen

- Driving Range (20 Rangeabschläge, z.T. überdacht)
- Putting Green
- Pitching Green
- Chipping Green
- Übungsbunker

Platzordnung

Alle Golfer werden gebeten, diese Ordnung zu beachten und in vernünftiger Weise auszulegen. Nicht jede Einzelheit kann und soll in Regeln gefasst werden. Vielmehr sollten Vernunft und Rücksichtnahme selbstverständlich sein.

1. Hausrecht auf der gesamten Golfanlage haben die Mitglieder des Vorstandes.
1.1. Auf dem Hauptplatz und allen Nebenplätzen haben außerdem Golflehrer, Head-Greenkeeper und Clubmarshals Hausrechtsbefugnisse.
1.2. Hausrecht im Restaurant hat der Gastronom.

2. Golfspielende Gäste tragen sich unter Berücksichtigung und Beachtung der gültigen Greenfee-Regelungen täglich mit Heimatclub in die Greenfeeliste ein. Gästen ist das Golfspielen nur erlaubt, wenn sie im Besitz der Vorgabe –54 oder niedriger sind. An Wochenenden / Feiertagen ist eine Vorgabe von –36 oder niedriger erforderlich. Für Spieler mit –37 bis –54 ist die Begleitung eines Clubmitglieds erforderlich. Ausnahmen können in Einzelfällen von einem Vorstandsmitglied oder vom Clubmanagement bewilligt werden.

3. Kindern unter 14 Jahren, die nicht Golf spielen, ist das Betreten von Haupt- und Nebenplätzen ohne Aufsicht aus Sicherheitsgründen untersagt. Der Club haftet weder für Personen- noch für Sachschäden.

4. Hunde dürfen als Testlauf im Kalenderjahr 2018 mit auf die Plätze. Auf der übrigen Anlage sind sie anzuleinen. Die "Hundeordnung" ist einzuhalten.

5. Kfz, Motorräder und Fahrräder sind auf den ausgeschilderten Flächen zu parken.

6. Platzpflege hat Vorrecht.

7. Übungsbälle sind Clubeigentum und nur auf den Übungsanlagen zugelassen. Die Mitnahme / Zwischenlagerung ist untersagt.

8. Elektrocarts können gem. den Bedingungen zur Nutzung der vom GCW vermieteten Elektrocarts von Spielern auf dem Platz benutzt werden. Bei Wettspielen gelten Einschränkungen.

9. Folgendes ist besonders zu beachten:
- Sonderplatzregeln
- Regelungen zur Platzerlaubnis, der Club- und der EGA-Vorgabe
- Wettspielausschreibungen
- Vorgaben- und Spielbestimmungen des DGV


10. Die reguläre Golfrunde wird durch Aushang bekannt gegeben. Ein Start ist nur von 1, 10 oder 19 zulässig. Die Platzbelegungen / Abschlagsperren befinden sich im separatem Aushang. Grundsätzlich gilt folgende Regelung: Für die zweiten 9 Löcher des Hauptcourses besteht ab 10:00 Uhr Startverbot: Hauptcourse A/B = B 10 ab 10:00 Uhr gesperrt. Hauptcourse A/C = C 19 ab 10:00 Uhr gesperrt. Hauptcourse B/C = C 19 ab 10:00 Uhr gesperrt.

11. Vorrecht:
a) jede Partie, die eine reguläre Runde spielt, hat Vorrecht.
Ein Spiel, das seinen Platz in der Runde nicht behauptet und ein volles Loch hinter den vor ihm Spielenden zurückbleibt, muss zum Durchspielen auffordern.
b) An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt folgendes:
Vierball-Spiele haben am ersten Abschlag des Hauptcourses Vorrecht vor Dreiball- und Zweiballspielen.
c) Privatspiele ab 12 Personen bedürfen der Zustimmung des Spielführers bzw. des Clubmanagements.

Platzregeln

 

Platzregeln GC Wümme e. V.

1. AUS ( Regel 18.2)
 „Aus„ ist mit weißen Pfosten gekennzeichnet.
a) Die Wildschweinzäune an den Bahnen 6 /17/20 sind nicht "Aus"
b) Verlauf durch den Platz der öffentlichen Straße = Aus / Status eines Balls, der die Straße gekreuzt hat
Ein Ball, der die öffentliche Straße, die zu Aus erklärt worden ist, kreuzt und jenseits dieser Straße zur Ruhe kommt, ist im Aus, auch
wenn er auf dem anderen Teil des Platzes liegt.

2. Bestandteile des Platzes
Alle Findlinge (ausgenommen Entfernungssteine) sind Bestandteile des Platzes.
Der Ball muss gespielt werden wie er liegt oder für unbespielbar erklärt werden ( Regel 19 ).

3. Unbewegliche Hemmnisse
a) Folgende nicht zum Platz gehörende Teile: Stromzählerkasten, Schutzgitter- und Wildschweinzäune, WC-Häuschen,
Brunnenanlagen, Sitzbänke, Schutzhütten, Greifvogelsitze, Abschlag- und Hinweisschilder, Wegeführung.
b) Alle Entfernungssteine (200/150/100m).
c) Alle fest eingebauten Sprengwasserauslässe . (Regel 16.1)
Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis ist gegeben, wenn ein Ball darin oder darauf liegt, oder wenn die Standposition des
Spielers oder der Raum seines beabsichtigen Schwungs durch das Hemmnis betroffen sind. Liegt der Ball des Spielers auf dem Grün,
so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich ein unbewegliches Hemmnis auf dem Grün auf seiner Puttlinie befindet.
Anderenfalls ist, wenn es sich lediglich auf der Spiellinie befindet, keine Behinderung nach dieser Regelung gegeben.
d) Alle Bäume und Sträucher mit Stützpfahl.
e) Alle neu angepflanzten Bäume mit Pflanzring (Mulch und Bodenaushub). Der Spieler muss bei Behinderung der Standposition oder
des Raumes des beabsichtigten Schwungs den Ball aufnehmen und straflos in Übereinstimmung mit dem in Regel 16.1b
beschrieben Verfahren fallenlassen. Dabei darf der aufgenommene Ball gereinigt werden.
f) Alle Wege, die mit Rindenmulch oder anderem Material belegt sind und der asphaltierte Weg zwischen Green 9 und Tee 10 sowie
zwischen Green 13 und Tee 8.

4. Boden in Ausbesserung, ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
a) Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
b) Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition durch ein Tierloch behindert ist.
c) Frisch verlegte Soden sind auch ohne Kennzeichnung Boden in Ausbesserung.
d) Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen sind unbewegliche Hemmnisse.
Von den mit blauen Pfählen oder mit weißer Farbe als Boden in Ausbesserung gekennzeichneten Arealen darf nicht gespielt werden.
Liegt der Ball eines Spielers in der gekennzeichneten Zone oder behindert sie die Standposition bzw. den Raum des beabsichtigten Schwungs
eines Spielers, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen.

5. Schadstellen
Kahle Stellen auf dem Fairway, die so groß oder größer als eine Scorekarte sind, gelten als Boden in Ausbesserung von denen nicht
gespielt werden darf.
Liegt der Ball eines Spielers darauf oder berührt sie, so muß er Erleichterung nach Regel 16.1a. in Anspruch nehmen.
Bei ausgebesserten oder plattgemachten Maulwurfshügeln im Gelände darf der Ball ebenfalls aufgenommen und gedroppt werden. Gelände
ist die gesamte Fläche des Platzes. Ausgenommen sind Abschlag und Green des zu spielenden Loches sowie sämtliche Hindernisse auf dem
Platz.

6. Ball im Aus oder verlorener Ball (nicht in der Penalty Area oder beim provisorischen Ball)
Wurde der Ball eines Spielers nicht gefunden oder ist bekannt oder so gut wie sicher, dass er im Aus ist, darf der Spieler wie folgt verfahren,
anstelle mit Schlag und Distanzverlust zu verfahren. Der Spieler darf mit 2 Strafschlägen Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den
ursprünglichen oder einen anderen Ball in diesem Erleichterungsbereich droppt (siehe Regel. 14.3)
Zwei geschätzte Bezugspunkte:
(a) Bezugspunkt für den Ball: Die Stelle an der der ursprüngliche Ball geschätzt auf dem Platz zur Ruhe gekommen ist oder zuletzt die
Platzgrenze gekreuzt hat, um ins Aus zu gehen.
(b) Bezugspunkt am Fairway: Die Stelle des Fairways des zu spielenden Lochs, die am nächsten zum Bezugspunkt für den Ball liegt, aber nicht
näher zum Loch als der Bezugspunkt für den Ball.

7. Inselgrün Bahn 22 - vordere gelbe Penalty Area
Ist nicht sicher, ob ein Ball, der die Insel erreicht hat, wieder im Wasser gelandet ist, so darf der Spieler einen anderen Ball provisorisch nach
jeder der anwendbaren Möglichen von Regel 18.3 spielen.
Wird der ursprüngliche Ball außerhalb des Wasserhindernis gefunden, so muss der Spieler das Spiel mit ihm fortsetzen.
Wird der ursprüngliche Ball im Wasserhindernis gefunden, so darf der Spieler entweder den ursprünglichen Ball spielen, wie er liegt oder das
Spiel mit dem provisorischen Ball nach Regel 18.3 fortsetzen.
Wird der ursprüngliche Ball nicht innerhalb von 3 Minuten Suchfrist gefunden oder identifiziert, muss der Spieler das Spiel mit dem
provisorisch gespielten Ball fortsetzen.

8. Verhaltensrichtlinien für Spieler nach Regel 1.2
Die Verhaltensrichtlinien für Spieler sind Bestandteil der Platzregeln.

Strafen für Regelverstoß:
Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: Zwei Schläge

Verhaltensrichtlinien

Verhaltensvorschriften für Spieler nach Regel 1.2

1) Ergänzend zu Regel 1.2a gilt: Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.

Strafe für Verstoß: Erster Verstoß – Ermahnung
Zweiter Verstoß – ein Strafschlag


- Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurch zufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
- Einen Schläger zu werfen.

Strafe für Verstoß: Erster Verstoß – Ein Strafschlag
Zweiter Verstoß – Grundstrafe

Dritter Verstoß – Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
- Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
- Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
- Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken 
- Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten - Personen zu gefährden oder zu verletzen

Strafe für Verstoß: Disqualifikation Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.

1. Mobiltelefone
Diese sind auf lautlos zu stellen bzw. der Vibrationsalarm ist zu aktivieren. So wird vermieden, andere Golfspieler in ihrer Konzentration zu stören.

2. Kleiderordnung
Es wird eine angemessene Golfbekleidung erwartet. Das Tragen von Shorts (kürzer als knielang), Trägerhemden, Spaghettiträgern, kragenlose Herrenhemden sowie Trainingskleidung ist nicht gestattet. Blue Jeans sind nicht erwünscht, im Turnier nicht gestattet.

Kopfbedeckung: Alle golfüblichen Kopfbedeckungen werden akzeptiert.

Schuhe: Es sind nur Golfschuhe mit Softspikes oder Noppen erlaubt.

 

Hundeordnung

Liebe Mitglieder und Gäste,

gerne dürfen Sie Ihre wohlerzogenen Hunde mit auf die PRIVAT-Runde nehmen. Wir bitten um Einhaltung folgender Hundeordnung: 

01. Seien Sie sicher, dass Ihr Hund den Strapazen einer Golfrunde gewachsen ist. Berücksichtigen Sie die Sonnen –und Schattensituation auf der Anlage und schätzen die Fähigkeiten Ihres Hundes richtig ein. Das Beherrschen der gängigen Kommandos setzen wir voraus.

02. Geben Sie grundsätzlich vor Ihrer Golfrunde im Golfshop / Büro Bescheid, dass Sie Ihren Hund mitnehmen. Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich an die Gastronomie. 

03. Ein Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung ist zu erbringen.

04. Wenn Sie mit anderen Golfern zusammen spielen, ist von allen Flightpartnern deren Zustimmung erforderlich. Es ist max. pro Flight ein Hund erlaubt.

05. Es besteht auf der gesamten Anlage grundsätzlich Leinenpflicht – lassen Sie Ihren Hund während der Runde immer am Golfbag.

06. Die Mitnahme von Kotbeuteln ist unverzichtbar – Spuren sind umgehend zu beseitigen.

07. Hunde sind während eines Turniers ausnahmslos nicht gestattet!

Spielvorgaben 18 Loch

 

 

 

 

 

 

Spielvorgaben 9 Loch

 

 

 

Scorekarten

Course A/B

 

Course B/C

 

Course A/C

Bilder von den Bahnen

Course A

 

Bahnen aus der Vogelperspektive

Diese Drohnenaufnahmen wurden produziert und gesponsert von Graf von Bothmer Immobilienberatung
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Course B

 

Course C